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Stundenlohn für 258 Stunden (8,21 €/Std.):2.118,18 EuroAbendarbeitszuschlag für 32 Stunden (1,10 €/Std.):35,20 Euro Sonntagsarbeitsgeld für 24 Stunden (8,21 €/Std.):197,04 Euro Das Landesarbeitgeberamt (VTML) verhandelt und schließt Tarifverträge für die 74.000 Mitarbeiter des Landes. Es gibt keine gesetzlichen Regelungen zur Repräsentativität, mit Ausnahme der zentralen Grundsätze der Tarifverhandlungen im Tarifvertragsgesetz. Das Gesetz legt die Grundsätze wie folgt fest: Gesetz über die Zusammenarbeit innerhalb von Unternehmen; Tarifverträge Die Kirchlichen Arbeitgeber (KiT) vertritt die Lutherische Kirche Finnlands als Arbeitgeber und hat 2014 einen Tarifvertrag für rund 20.000 Mitarbeiter der Pfarreien ausgehandelt. Friedensklauseln gelten nicht in Fällen, in denen der Arbeitgeber durch die allgemeine Anwendbarkeit des Tarifvertrags an den Tarifvertrag gebunden ist, ohne Mitglied einer unterzeichnenden Arbeitgeberorganisation zu sein. Die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer werden auf der Grundlage von Rechtsvorschriften und Tarifverträgen festgelegt. Zu den wichtigsten Rechtsvorschriften über Arbeitsverhältnisse in Finnland gehören das Arbeitsvertragsgesetz, das Arbeitszeitgesetz und das Jahresurlaubsgesetz. Mehrere Rechtsakte schützen die Nichtdiskriminierung und die Vielfalt am Arbeitsplatz. Diese Gesetze gelten für alle Arbeitnehmer, die für finnische Arbeitgeber arbeiten, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Zusätzlich zu den formal ausgehandelten Tarifverträgen führen die Sozialpartner während des Vertragszeitraums im Rahmen des so genannten “kontinuierlichen Verhandlungssystems” gespräche über das Arbeitsleben.
Diese Praxis hat sich in den letzten zehn Jahren immer häufiger entwickelt. Das finnische Tarifverhandlungssystem zeichnet sich durch ein Prinzip der allgemeinen Anwendbarkeit aus, das seit den 70er Jahren in Kraft ist. Nach diesem Grundsatz müssen Arbeitgeber, die nicht an Tarifverhandlungen beteiligt sind oder keinen Tarifvertrag unterzeichnet haben, den bundesweiten Branchentarifvertrag einhalten, der in ihrem Sektor als repräsentativ gilt. 2001 trat das sogenannte Bestätigungsverfahren für allgemeinverbindliche Tarifverträge in Kraft. Eine Sonderkommission des Ministeriums für Soziales und Gesundheit bestätigt die allgemeine Anwendbarkeit der Vereinbarungen. Eine Vereinbarung auf Sektorebene ist allgemein anwendbar, wenn sie als repräsentativ für den betreffenden Bereich angesehen werden kann. Die Arbeitgeberseite hat sich in den letzten Jahren für die Verwässerung der allgemeinen Anwendbarkeit eingemacht. Die Arbeitszeitflexibilisierung ist in erster Linie durch das Arbeitszeitgesetz geregelt, das bei der Festlegung sektoraler Bedingungen in Tarifverträgen einzuhalten ist.
Die sektoralen Vereinbarungen müssen dann zusätzlich zu den nationalen Rechtsvorschriften in Verträgen auf Unternehmensebene berücksichtigt werden. Dem Gesetz zufolge müssen die flexiblen Arbeitszeiten im Arbeitsvertrag einvernehmlich festgelegt werden, damit die tägliche reguläre Arbeitszeit nur um maximal drei Stunden verlängert oder verkürzt werden kann und die Höchstarbeitszeit bei 40 Stunden pro Woche bleibt. Da das finnische Tarifverhandlungssystem traditionell stark zentralisiert ist, war die nationale Ebene die wichtigste bei der Festlegung der Rahmenbedingungen für Änderungen der Löhne und Arbeitszeiten. Der Rückzug der wichtigsten Spitzenorganisation der Arbeitgeber aus den Tarifverhandlungen auf zentraler Ebene im Jahr 2016 wird sich jedoch vermutlich auf das Verhandlungsniveau auswirken.