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Wenn Sie innerhalb der Mindestlaufzeit Ihres O2-Vertrags stecken, kann es Alternativen zur Kündigung geben (z. B. vielleicht Ihr Mobilteil außerhalb des O2-Vertrags zu wechseln oder andere Wege zu finden, um Ihre Abdeckung von O2 zu verbessern). Wenn Sie z. B. einen Monat in einem 24-Monats-Vertrag sind und 25 USD pro Monat bezahlen, müssen Sie 575 USD bezahlen, um aus dem Vertrag herauszukommen. 3.1 Die Zeit für die Lieferung des Verkaufsgeräts ist nicht bestandteil des Vertrages. Die vorgeschlagenen Liefertermine sind nur Schätzungen, und die Nichteinhaltung durch CHALLENGER stellt keinen Verstoß gegen diese Bedingungen fest. 3.2 Sollten die gelieferten Verkaufsmittel infolge eines Versäumnisses eines anderen Lieferanten oder Auftragnehmers, mit dem Verkaufsgerät verbundene Dienstleistungen in Auftrag zu geben, nicht in Betrieb genommen werden, verstößt CHALLENGER nicht gegen diese Bedingungen. 3.3 Das Verkaufsgerät erfolgt auf Gefahr des Kunden ab dem Zeitpunkt der Lieferung. Der Kunde ist verpflichtet, das Verkaufsgerät nach Erhalt zu prüfen und CHALLENGER innerhalb von 7 Tagen schriftlich über Mängel oder Reklamationen zu informieren. 3.4 Wenn CHALLENGER das Verkaufsgerät nicht liefert, ist seine Haftung auf die Kosten und Ausgaben beschränkt, die dem Kunden bei der Beschaffung von Ersatzausrüstungen ähnlicher Beschreibung und Qualität auf dem günstigsten Markt, abzüglich des Preises des Verkaufsgeräts, entstehen. CHALLENGER übernimmt keine Haftung für die Nichtlieferung des Verkaufsgeräts in dem Maße, in dem ein solcher Ausfall durch ein Ereignis höherer Gewalt verursacht wird, bei dem der Kunde ES versäumt hat, CHALLENGER angemessene Lieferanweisungen oder andere Anweisungen zu erteilen, die für die Lieferung des Verkaufsgeräts relevant sind.
2.1 MIT Wirkung ab dem Datum des Inkrafttretens und unter Berücksichtigung der Zahlung der Gebühren durch den Kunden verpflichtet sich CHALLENGER, die Dienstleistungen zu erbringen und/oder die Verkaufsausrüstung gemäß diesen Bedingungen an den Kunden zu verkaufen. 2.2 Der Vertrag beginnt am Beginn des Inkrafttretens und wird für die Mindestlaufzeit fortgesetzt und danach fortgesetzt, vorbehaltlich der fristlosen Kündigungsfrist des Kunden oder von CHALLENGER an die gegendiebeste Partei. 2.3 Für den Fall, dass der Kunde CHALLENGER während der Laufzeit von Zeit zu Zeit in Bezug auf einen zusätzlichen Service in Anspruch nimmt, verlängert sich die Laufzeit aller aktuellen Dienste zu diesem Zeitpunkt bis zur Mindestlaufzeit des Zusatzdienstes und danach weiterhin und ist kollektiv gemäß Ziffer 2.2 kündbar. 2.4 Die Ziffern 2.5 bis 2.13 (inklusive) gelten nur, wenn der Kunde als “Verbraucher” (im Sinne von Regel 4 der Verordnung) einen Vertrag abschließt. 2.5 Vorbehaltlich anderer Bestimmungen dieser Bedingungen und nur dann, wenn der Kunde als Verbraucher der Kunde kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum, an dem diese Geräte oder Verkaufsgegenstände in den physischen Besitz des Kunden gelangen (d. h. eine “Abkühlfrist” und keine vorzeitige Kündigungsgebühr), oder, im Falle von Verkaufsausrüstung oder Dienstleistungen einschließlich Ausrüstung, innerhalb von 14 Tagen nach dem Tag, an dem diese Ausrüstung oder Verkaufsmittel in den physischen Besitz des Kunden gelangt , oder durch eine vorzeitige Kündigungsgebühr kündigen. Wenn der Kunde eine solche Mitteilung zur Verfügung stellt, erstattet CHALLENGER alle Zahlungen des Kunden (mit Ausnahme von nicht standardmäßigen Lieferkosten für Geräte oder Verkaufsgeräte), es sei denn, es gelten die Klauseln 2.8, 2.11 oder 2.12.
Zur Vermeidung von Zweifeln kann der Kunde, wenn er den Vertrag in Bezug auf eine zusätzliche Dienstleistung kündigen möchte, dies innerhalb von 14 Tagen tun, nachdem CHALLENGER die Bestellung eines solchen Zusatzdienstes angenommen hat, aber diese Kündigung dient nur dazu, diesen bestimmten Zusatzdienst zu kündigen und insbesondere den Vertrag und die anderen laufenden Dienstleistungen, die dem Kunden zu diesem Zeitpunkt erbracht werden, nicht zu kündigen.